Liebe Patientin, 
              Ihre gesetzliche Krankenversicherung gewährt Ihnen 
                vorbildlichen Versicherungsschutz für alle Leistungen, die medizinisch 
                notwendig sind. 
                Eine Kassenarztpraxis ist dabei zusätzlich an das Gebot der Zweckmäßigkeit 
                und der Wirtschaftlichkeit gesetzlich gebunden.