Ungefähr 2% aller Schwangeren leiden an einem Schwangerschaftsdiabetes,
d.h. von ca. 100 Schwangeren, müssen 2 – 3 Frauen wegen eines
Schwangerschaftsdiabetes behandelt werden.
Der Schwangerschaftsdiabetes bedeutet ein erhöhtes Risiko für
Mutter und Kind. Beim Kind besteht eine erhöhte Rate an Missbildungen,
unnatürlich hohem Geburtsgewicht, nach der Geburt Atemnotsyndrom
sowie Unterzuckerung mit nachfolgenden Hirnschäden. Durch Plazentainsuffizienz
kann es zu einer 3fach höheren Frühsterblichkeit kommen. Der
„Gestationsdiabetes“ ist die dritthäufigste Ursache für einen
intrauterinen Fruchttod.
Bei der Mutter besteht eine erhöhte Neigung zu Fehlgeburten,
erhöhter Fruchtwassermenge, erhöhten Blutdruck, Harnwegsinfekten,
Pilzinfekten sowie EPH-Gestose (=Schwangerschaftsvergiftung)
Durch diese Komplikationen kommt es zu einer 8fach höheren Totgeburtsrate.
Der Schwangerschaftsdiabetes macht zunächst keine Symptome
und kann mit einfachen Tests wie Urinzucker- oder Blutzuckerbestimmung
nicht erfasst werden. Zur Feststellung eines Schwangerschaftsdiabetes
eignet sich lediglich ein so genannter Blutzuckerbelastungstest.
Die Durchführung eines Blutzuckerbelastungstests zwischen der
20. und 24. Schwangerschaftswoche ist aus ärztlicher Sicht zu
empfehlen. Hier können spezielle Formen des Schwangerschaftsdiabetes
(d.h. kein Nachweis von Zucker im Urin, oder auch gestörte Glukosetoleranz)
frühzeitig entdeckt und Gegenmaßnahmen eingeleitet werden. Diese
Leistung ist noch nicht Bestandteil der Mutterschaftsrichtlinien,
so dass Sie die Kosten für diesen Belastungstest selbst tragen
müssen.