Ungefähr 2% aller Schwangeren leiden an einem Schwangerschaftsdiabetes, 
                  d.h. von ca. 100 Schwangeren, müssen 2 – 3 Frauen wegen eines 
                  Schwangerschaftsdiabetes behandelt werden. 
                  
                  Der Schwangerschaftsdiabetes bedeutet ein erhöhtes Risiko für 
                  Mutter und Kind. Beim Kind besteht eine erhöhte Rate an Missbildungen, 
                  unnatürlich hohem Geburtsgewicht, nach der Geburt Atemnotsyndrom 
                  sowie Unterzuckerung mit nachfolgenden Hirnschäden. Durch Plazentainsuffizienz 
                  kann es zu einer 3fach höheren Frühsterblichkeit kommen. Der 
                  „Gestationsdiabetes“ ist die dritthäufigste Ursache für einen 
                  intrauterinen Fruchttod. 
                  
                  Bei der Mutter besteht eine erhöhte Neigung zu Fehlgeburten, 
                  erhöhter Fruchtwassermenge, erhöhten Blutdruck, Harnwegsinfekten, 
                  Pilzinfekten sowie EPH-Gestose (=Schwangerschaftsvergiftung) 
                  Durch diese Komplikationen kommt es zu einer 8fach höheren Totgeburtsrate. 
                  
                  
                  Der Schwangerschaftsdiabetes macht zunächst keine Symptome 
                  und kann mit einfachen Tests wie Urinzucker- oder Blutzuckerbestimmung 
                  nicht erfasst werden. Zur Feststellung eines Schwangerschaftsdiabetes 
                  eignet sich lediglich ein so genannter Blutzuckerbelastungstest. 
                  
                  
                  Die Durchführung eines Blutzuckerbelastungstests zwischen der 
                  20. und 24. Schwangerschaftswoche ist aus ärztlicher Sicht zu 
                  empfehlen. Hier können spezielle Formen des Schwangerschaftsdiabetes 
                  (d.h. kein Nachweis von Zucker im Urin, oder auch gestörte Glukosetoleranz) 
                  frühzeitig entdeckt und Gegenmaßnahmen eingeleitet werden. Diese 
                  Leistung ist noch nicht Bestandteil der Mutterschaftsrichtlinien, 
                  so dass Sie die Kosten für diesen Belastungstest selbst tragen 
                  müssen.