Während der letzten zwei Jahrzehnte haben sich die Gruppe-B-streptococcen 
                  (GBS, St. agalactie) als eine bedeutenden Ursache von Erkrankungen 
                  und Sterbefällen bei Neugeborenen erwiesen. Die Keime können 
                  den unteren Verdauungstrakt besiedeln und sich in den Nieren- 
                  und Unterleibbereich ausbreiten. Bei 10 – 30 % der Schwangeren 
                  sind Scheide oder der Darmausgang mit GBS besiedelt. Die Organismen 
                  können neben Harnwegsinfektionen, Entzündung der Eihäute, der 
                  Gebärmutter sowie Sepsis („Blutvergiftung“) und in seltenen 
                  Fällen Hirnhautentzündung auslösen. 
                
                Eine Übertragung von GBS während der Wehen oder der Geburt 
                  kann zu einer massiven Infektion des Neugeborenen in den ersten 
                  Lebenstagen führen. Diese wird als früh einsetzende GBS-Infektion 
                  bezeichnet und ist in den USA für 1600 Erkrankungen und 80 Todesfälle 
                  in Jahr verantwortlich. 
                  
                  Die Kinder, die diese Infektion bekommen erkranken und sterben 
                  an Sepsis, Lungenentzündung oder Hirnhautentzündung. 
                  
                  Es ist in der Spätschwangerschaft möglich, durch einen Abstrich 
                  der Scheide, ggf. des Darmausganges, aus dem eine Kultur auf 
                  diese Bakterie angelegt wird, schon vorzeitig die Besiedlung 
                  der Geburtswege festzustellen, so dass mit dem Einsetzen der 
                  Wehen oder im Falle des vorzeitigen Blasensprunges eine prophylaktische 
                  Antibiotikagabe erfolgen kann. 
                  
                  Zur Zeit ist ein routinemäßiger Abstrich und Kultur auf GBS 
                  nicht Bestandteil des Mutterschafts-Vorsorgeprogrammes, sollten 
                  Sie aber diese Abklärung wünschen, kann dieser Abstrich bei 
                  Ihnen angefertigt werden. Dieser wird dann im Labor beurteilt. 
                  Die Kosten werden Ihnen nach GOÄ vom Labor in Rechnung gestellt.