Krebsfrüherkennung ist in jedem Alter lebenswichtig!
Die Krebsvorsorgeuntersuchung hat das Ziel, bösartige Erkrankungen
zu entdecken, um eine effektive Therapie durchführen zu können.
Als gesetzlich Krankenversicherte haben Sie gemäß den „Krebsfrüherkennungsrichtlinien“
Anspruch auf die nachfolgend aufgeführten und von Ihrer Krankenkasse
zu erstattenden Vorsorgeuntersuchungen:
- Messung des Blutdruckes,
- Untersuchung der Schamlippen, der Scheide, des Muttermundes,
- Abstrichentnahme zur Zellgewinnung
vom Muttermund und aus dem Gebärmutterhalskanal mit nachfolgender
mikroskopischer Untersuchung der Zellen,
- Tastuntersuchung der Gebärmutter und der Eierstöcke,
- Tastuntersuchung der Brüste und der Achselhöhlen ab dem 30.
Lebensjahr,
- Tastuntersuchung des Enddarmes ab dem 45. Lebensjahr,
- Untersuchung auf Blut mittels Stuhltestbriefchen, ab dem
50. bis zum 54. Lebensjahr jährlich und ab dem 55. Lebensjahr
jedes zweite Jahr; alternativ ab Ihren 55. Geburtstag sowie
nach weiteren 10 Jahren eine Coloskopie (=Darmspiegelung).
Ergänzend zum Routineprogramm können Sie durch die Wahl ergänzender
Methoden die Sicherheit und Genauigkeit der Untersuchung erhöhen
und dadurch die Entdeckung der Erkrankung bereits im Frühstadium
erreichen. So ist im Bereich des Muttermundkrebs-Diagnostik die
Durchführung der Flüssig-PAP`s
und des HPV-DNA Testes sinnvoll. Die
frühzeitige Diagnostik des Gebärmutterkrebses und des Eierstockkrebses
ist nur mit dem Ultraschall
möglich. Die Entdeckung des Brustkrebses kann durch die Anwendung
des Mamma-Care Selbsuntersuchunsprogrammes
sowie durch Brustultraschall
und die Mammographie gefördert werden.
Diese Zusatzuntersuchungen (siehe separate Beschreibung, ausser
Mammographie) bieten wir Ihnen auf Wunsch als individuelle Gesundheitsleistungen
(IGeL) an.
|