Krebsfrüherkennung ist in jedem Alter lebenswichtig!

Die Krebsvorsorgeuntersuchung hat das Ziel, bösartige Erkrankungen zu entdecken, um eine effektive Therapie durchführen zu können.
Als gesetzlich Krankenversicherte haben Sie gemäß den „Krebsfrüherkennungsrichtlinien“ Anspruch auf die nachfolgend aufgeführten und von Ihrer Krankenkasse zu erstattenden Vorsorgeuntersuchungen:

  • Messung des Blutdruckes,
  • Untersuchung der Schamlippen, der Scheide, des Muttermundes,
  • Abstrichentnahme zur Zellgewinnung vom Muttermund und aus dem Gebärmutterhalskanal mit nachfolgender mikroskopischer Untersuchung der Zellen,
  • Tastuntersuchung der Gebärmutter und der Eierstöcke,
  • Tastuntersuchung der Brüste und der Achselhöhlen ab dem 30. Lebensjahr,
  • Tastuntersuchung des Enddarmes ab dem 45. Lebensjahr,
  • Untersuchung auf Blut mittels Stuhltestbriefchen, ab dem 50. bis zum 54. Lebensjahr jährlich und ab dem 55. Lebensjahr jedes zweite Jahr; alternativ ab Ihren 55. Geburtstag sowie nach weiteren 10 Jahren eine Coloskopie (=Darmspiegelung).

Ergänzend zum Routineprogramm können Sie durch die Wahl ergänzender Methoden die Sicherheit und Genauigkeit der Untersuchung erhöhen und dadurch die Entdeckung der Erkrankung bereits im Frühstadium erreichen. So ist im Bereich des Muttermundkrebs-Diagnostik die Durchführung der Flüssig-PAP`s und des HPV-DNA Testes sinnvoll. Die frühzeitige Diagnostik des Gebärmutterkrebses und des Eierstockkrebses ist nur mit dem Ultraschall möglich. Die Entdeckung des Brustkrebses kann durch die Anwendung des Mamma-Care Selbsuntersuchunsprogrammes sowie durch Brustultraschall und die Mammographie gefördert werden.
Diese Zusatzuntersuchungen (siehe separate Beschreibung, ausser Mammographie) bieten wir Ihnen auf Wunsch als individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) an.